FAMILIENRECHT
Trennung/Scheidungsrecht
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Mit den nachfolgenden Ausführungen möchten wir Ihnen eine erste Orientierungshilfe bei Trennung oder Ehescheidung geben und beantworten die häufig gestellten Fragen. Bitte beachten Sie, dass jede Trennung/Scheidung anders verläuft und dieser Leitfaden an manchen Stellen bewusst vereinfacht wurde und dadurch unvollständig ist.
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A. Die Trennung
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Warum kann ich mich nicht gleich scheiden lassen?
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Eine Scheidung kann erst beantragt werden, wenn die Eheleute eine zeitlang ( genaue Dauer siehe unten ) getrennt gelebt haben. Eine Ausnahme davon ist nur möglich, wenn eine Fortsetzung der Ehe unzumutbar ist. Die Gerichte setzen an die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung hohe Maßstäbe.
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Was bedeutet Trennung?
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Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Die Trennung bedeutet danach, dass keine gegenseitigen Versorgungsleistungen (z.B. Einkaufen, Kochen...) mehr erbracht werden (= sog. Trennung von Tisch und Bett). Die Trennung erfolgt meistens dadurch, dass ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Auch innerhalb der Ehewohnung ist eine Trennung möglich. Hier können aber Probleme entstehen, wenn einer der Partner die Trennung abstreitet.
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Wer trägt beim Auszug die Umzugskosten?
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Entscheidend sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Es kann in der Regel nicht verlangt werden, dass der andere Ehegatte die gesamten Kosten übernimmt, sondern nur, dass er sich an den Kosten beteiligt.
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Wer darf in der Ehewohnung wohnen?
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Es spielt keine Rolle, ob die Wohnung gemietet ist oder einem bzw. beiden gehört, denn keiner hat Anspruch darauf, dass der Andere auszieht. Eine Zuweisung der Ehewohnung durch das Gericht ist nur bei Härtefällen (z.B. Gewalttätigkeiten) möglich. Ansonsten müssen sich die Eheleute einigen.
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Wer zahlt dann die Miete?
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Grundsätzlich zahlt jeder seine Miete selber. Die Finanzierung wird beim Unterhalt geregelt. Im Einzelfall kann es angemessen sein, dass sich der ausgezogene Ehegatte noch einige Monate an der Miete der ehemaligen Ehewohnung beteiligt.
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Wie wirkt sich die Trennung auf die steuerliche Veranlagung aus?
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Im Jahr der Trennung ist ein Wechsel der Steuerklasse möglich, aber nicht zwingend. Es ist aber nur ein Wechsel in die Steuerklasse IV möglich. In dem auf die Trennung folgenden Jahr kommen die Ehegatten in die Steuerklasse I oder Steuerklasse II (mit Kindern). Das sog. Ehegattensplitting ist nicht mehr möglich.
Erfährt das Finanzamt erst später von der Trennung, ist mit Rückforderungen zu rechnen.
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Wird das Getrenntleben unterbrochen, wenn die Ehegatten einen Versöhnungsversuch unternehmen?
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Die Ehegatten dürfen einen, auch mehrere Versöhnungsversuche unternehmen und dabei wieder zusammenleben. Funktion der Trennungszeit ist es gerade, sich über den Zustand der Ehe endgültig klar zu werden und zu prüfen, ob eine Fortsetzung der Ehe noch in Frage kommt.
Ein Versöhnungsversuch darf allerdings nur kürzere Zeit dauern. Dieser Begriff ist nicht gesetzlich festgelegt, es kommt besonders darauf an, wie lange die Eheleute tatsächlich getrennt gelebt haben. So kann z.B. bei einer insgesamt drei Jahre dauernden Trennungszeit eine Versöhnungszeit von im Ganzen acht Wochen als kürzere Zeit angesehen werden, bei einer einjährigen Trennungszeit ist dies jedoch wieder anders zu beurteilen.
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Wie lange muss die Trennungszeit dauern?
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Nach einer Trennungsdauer von drei Jahren wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.
Nach einer Trennungszeit von einem Jahr wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.
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B) Die Scheidung
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Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren im Allgemeinen?
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Die Dauer hängt davon ab, wie schnell das Familiengericht Informationen über die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften von den für die Ehegatten zuständigen Rentenversicherern erhält. Nachdem die Ehegatten die entsprechenden Anträge ausgefüllt haben, dauert es ca. drei Monate bis das Familiengericht die Information erhält
Wenn sich die Ehegatten einig darüber sind, dass sie geschieden werden wollen, dauert ein Scheidungsverfahren in der Regel somit zwischen fünf und sechs Monaten.
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Wer bezahlt das Scheidungsverfahren?
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Die Kosten des Scheidungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Dies bedeutet, dass jeder Ehegatte die Hälfte der Gerichtskosten und die Kosten seines eigenen Rechtsanwaltes zu bezahlen hat.
Des Weiteren hat jede Partei eines Prozesses die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn die Partei keinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuß gegenüber dem anderen Ehegatten geltend machen kann. Zudem darf der Antragsteller die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können.
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Braucht jeder Ehegatte einen eigenen Rechtsanwalt?
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Derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein.
Wenn der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt und keine weiteren Folgesachen wie z.B. Unterhalt entschieden werden müssen, muss dieser keinen Rechtsanwalt beauftragen.
Allerdings gibt es keinen gemeinsamen Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren.
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Kann ich nach der Scheidung meinen Ehenamen behalten?
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Der Ehegatte kann wählen, ob der den in der Ehe geführten Namen behält, seinen Geburtsnamen wieder annimmt oder den Ehenamen seinem Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellt bzw. anfügt.
Letzteres, also die Voranstellung bzw. Anfügung muss beim Standesamt erklärt werden.
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C) Das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder
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Eine Entscheidung über das Sorgerecht wird durch das Gericht nicht getroffen, wenn die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder möchten.
Die Voraussetzungen, die Eltern erfüllen müssen, um das gemeinsame Sorgerecht ausüben zu können sind die, dass beide Eltern die gemeinsame Verantwortung für das Kind übernehmen wollen. Zudem müssen die Eltern auch erziehungsfähig sein und es dürfen keine Gründe vorliegen, die dafür sprechen, dass das Sorgerecht einem Elternteil allein übertragen wird.
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Wie sieht die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts aus?
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Bei Entscheidungen, die für das Kind von grundsätzlicher Bedeutung sind, müssen die Eltern im Einvernehmen entscheiden.
Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann derjenige Elternteil die Entscheidungen treffen, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist Gefahr im Verzug, also sind schnelle Entscheidungen erforderlich, kann ein Elternteil die notwendigen Schritte allein vornehmen.
Die Fragen, die die tatsächliche Betreuung des Kindes betreffen, werden von demjenigen Elternteil entschieden, bei dem sich das Kind (z.B. im Rahmen des Umgangsrechts) zu dieser Zeit aufhält.
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Darf das Kind bei der Entscheidung über die elterliche Sorge mitentscheiden?
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Das Kind kann ab seinem vierzehnten Lebensjahr einer Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf ein Elternteil widersprechen. Erhält das Gericht einen solchen Widerspruch des Kindes, prüft es, ob der Elternteil, auf den dann das Sorgerecht übertragen wird, geeignet ist, die Sorge zu übernehmen.
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Ab welchem Zeitpunkt kann ich eine Entscheidung über das Sorgerecht beantragen?
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Bereits während der Trennung ist die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern möglich. Allerdings darf die Trennung nicht nur vorübergehend sein.
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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
KANZLEI KESLAR & KOLLEGEN
Hermannstr. 4 ,87435 Kempten
Tel. 0831/9603970 Fax 0831/ 960397-30
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